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Französisches Berufungsgericht verurteilt TÜV-Rheinland wegen Pflichtverletzungen bei der Erstellung des Gutachtens zu Schadensersatz |
Das Rad dreht sich. Im Prinzip geht es um Verbraucherschutz und den Wert von Gutachten und Akkreditierung. QZ-online.de berichtete am 16. Februar vom Urteil des Berufungsgerichtes in Aix-en-Provence. Der TÜV-Rheinland nimmt zu dem Urteil in Pressenotizen Stellung und sieht selbstverständlich die eigene Position und Recherchetiefe bei der Erstellung des fraglichen Gutachtens als genügend an. Auch andere TÜV-Gutachten führten zu Ermittlungen von Staatsanwaltschaft, wie beispielsweise das Gutachten des TÜV-Süd zur Standfestigkeit eines Staudamms in Brasilien.